>> VGR (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung)

Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung erfasst die Leistung einer Volkswirtschaft innerhalb einer Rechnungsperiode (meist innerhalb eines Kalenderjahres) unter Berücksichtigung von Steuern, Subventionen, Abschreibungen, Abgaben u.a. und stellt sie rückwirkend (ex-post) dar.

Im Mittelpunkt der VGR-Darstellung stehen die Entstehung, Verteilung und Verwendung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und des Bruttonationaleinkommens (BNE). Das BIP gilt als Maß für die Produktion, das BNE als Orientierung für das Einkommen einer Volkswirtschaft.

Neben dieser Produktions- und Einkommensrechnung enthält die VGR daneben eine Vermögensrechnung, die den Bestand an materiellen (Sachgüter wie z.B. Maschinen) und immateriellen Gütern (z.B. Rechte, Patente, Lizenzen) sowie Forderungen und Verbindlichkeiten erfasst.

Erste Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen gehen bereits auf das 17. Jahrhundert zurück, als in England erste Einkommens- und Vermögensrechnungen auf gesamtwirtschaftlicher Basis erstellt wurden. Keynes und Marx trugen neben anderen zur Weiterentwicklung der Darstellungs- und Berechnungsmethoden bei. Grundlage für die aktuelle Systematik der VGR ist das System of National Accounts (SNA) aus dem Jahre 1993.

Kritiker der bestehenden Form der VGR bemängeln die Nichtberücksichtigung der "Umwelt" und "nicht-marktlicher Transaktionen" wie z.B. Leistungen im Haushalt. Nicht zuletzt deshalb sei die VGR nur ein unvollkommener Maßstab für Lebensqualität und Wohlstand.

 

Quelle: http://www.wirtschaftundschule.de/Lexikon/V/Volkswirtschaftliche_Gesamtrechnung_%28VGR%29.html mit eigenen  Ergänzungen bzw. Änderungen.


 

 

 

Statistisches Bundesamt - VGR